Drei Dinge, die jetzt zählen

Die Frist läuft schon. Drei Wochen ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es nicht war (§ 7 KSchG).
Nichts unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag ist nach der Unterschrift nicht widerrufbar und kann eine mehrwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III).
Abfindung ist Verhandlungssache. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es meist nicht. Die Höhe hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist und ob Sie rechtzeitig handeln.
Wenige Fragen, kostenlos, kein Mandat
Was trifft auf Sie zu?
Kündigung erhalten
Ich habe eine Kündigung erhalten. Wir prüfen Form, Frist und Grund. Kündigungen scheitern häufig nicht am Grund, sondern an Form, Zugang oder Verfahren.
Aufhebungsvertrag prüfen
Mir liegt ein Aufhebungsvertrag vor. Vor der Unterschrift prüfen lassen. Danach ist es zu spät.
Abfindung bei Kündigung
Ich will wissen, was an Abfindung drin ist. Faustformel, Faktoren, Verhandlung.
Sperrzeit und Arbeitslosengeld
Ich habe Angst vor der Sperrzeit. Wann sie droht und wie sie sich vermeiden lässt.
Offene Ansprüche durchsetzen
Mein Arbeitgeber zahlt nicht. Gehalt, Bonus, Überstunden, Urlaub: Ausschlussfristen beachten.
In drei Schritten zur Ersteinschätzung
Abfindungs-Check ausfüllen
Wenige kurze Fragen. Sie sehen anschließend Ihre Frist und einen rechnerischen Orientierungswert.
Rückruf aus unserer Kanzlei
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei laufender Frist vorrangig.
Sie entscheiden
Kostenlose Ersteinschätzung. Ob ein Mandat sinnvoll ist und was es kostet, erfahren Sie vorher. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, prüfen wir für Sie.
Frist läuft?
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Justara · Kanzlei für Arbeitsrecht
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- Rechtsanwaltskammer München

„Viele Chancen gehen nicht vor Gericht verloren, sondern dadurch, dass niemand rechtzeitig hingeschaut hat. Drei Wochen sind kurz, aber sie reichen, wenn man sie nutzt."
Justara ist eine Kanzlei für Arbeitsrecht in München. Schwerpunkt sind Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Was es kostet: Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Bevor es zu einem Mandat kommt, besprechen wir die Kosten offen und ehrlich. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten; das prüfen wir für Sie. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG), Gerichtskosten entfallen bei einem Vergleich.
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Häufige Fragen
Kostet der Abfindungs-Check etwas?
Nein. Der Check und die Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Mit der Anfrage entsteht kein Mandat.
Wie schnell melden Sie sich?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei laufender Klagefrist vorrangig. Telefonisch unter der Nummer, die Sie angeben.
Ist der Orientierungswert verbindlich?
Nein. Er beruht auf der Faustformel (etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr als Ausgangspunkt): ein Erfahrungswert ohne statistische Grundlage, eine grobe Orientierung, kein Anspruch. Was im Einzelfall darüber hinaus möglich sein kann, hängt von den Umständen ab und wird im Gespräch eingeordnet.
Helfen Sie auch außerhalb Bayerns?
Ja. Die Kanzlei sitzt in München. Vor Arbeitsgerichten vertreten wir deutschlandweit.
Was, wenn meine Frist schon fast abgelaufen ist?
Dann rufen Sie bitte zusätzlich an. Anfragen mit laufender Klagefrist werden vorrangig bearbeitet. Bis zur ausdrücklichen Mandatsannahme werden für Sie keine Fristen gewahrt.
Drei Wochen sind kurz. Nutzen Sie sie.
Wenige Fragen, wenige Minuten, kostenlose Ersteinschätzung aus unserer Kanzlei.
Drei Wochen sind kurz. Nutzen Sie sie.
Unsere Kanzlei meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden telefonisch. Bei laufender Frist vorrangig.
Wichtig zu Fristen: Ihre Anfrage begründet noch kein Mandat. Bis zur ausdrücklichen Mandatsannahme werden für Sie keine Fristen gewahrt; die Frist des § 4 KSchG läuft unabhängig davon weiter.
