Abfindung bei Kündigung: Höhe, Anspruch, Verhandlung

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Trotzdem enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einer Zahlung. Der Arbeitgeber kauft sich frei vom Risiko, den Prozess zu verlieren. Als Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist und wie viel Zeit der Arbeitgeber hat.

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Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

In der Regel nicht. Das Gesetz kennt keinen allgemeinen Anspruch. Eine Abfindung entsteht auf fünf Wegen: durch Vergleich, durch ein Angebot in der Kündigung (§ 1a KSchG), durch Sozialplan (§ 112 BetrVG), durch Auflösungsurteil (§§ 9, 10 KSchG) oder durch Vertrag. Der Vergleich ist der häufigste Weg.

WegGrundlageVoraussetzungBedeutung in der Praxis
Vergleich§ 779 BGBKlage oder VerhandlungDer Regelfall
Angebot in der Kündigung§ 1a KSchGBetriebsbedingte Kündigung, KlageverzichtSelten, oft zu niedrig
Sozialplan§ 112 BetrVGBetriebsänderung, BetriebsratUntergrenze, nicht Obergrenze
Auflösungsurteil§§ 9, 10 KSchGFortsetzung unzumutbarSelten
VertragVertragsfreiheitAufhebungsvertrag, TarifvertragVerhandlungssache

§ 1a KSchG wird oft überschätzt. Er greift nur, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung ausdrücklich darauf hinweist und Sie auf die Klage verzichten. Der Betrag liegt bei einem halben Monatsverdienst je Jahr, oft unter dem, was verhandelbar wäre.

Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

Die verbreitete Faustformel lautet: etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Sie steht in keinem Gesetz. Sie beschreibt, wovon Arbeitsgerichte in Vergleichsgesprächen oft ausgehen. Je nach Lage liegt das Ergebnis darunter oder deutlich darüber. Eine Zusage für Ihren Fall ist nicht möglich.

Unser Abfindungs-Check liefert Ihnen einen solchen rechnerischen Orientierungswert aus Ihren Angaben. Er ist eine Orientierung, kein Anspruch und ersetzt keine Prüfung der Unterlagen.

Was bestimmt die Höhe wirklich?

Das Prozessrisiko des Arbeitgebers. Verliert er, muss er Sie weiterbeschäftigen und das Gehalt für die gesamte Verfahrensdauer nachzahlen (§ 615 BGB, Annahmeverzug). Je länger das Verfahren, desto teurer wird es für ihn. Dieses Risiko treibt den Betrag, nicht Ihr Alter oder Ihre Betriebszugehörigkeit allein.

Nach oben wirken: fehlende Betriebsratsanhörung, Formfehler, eine schwache Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, ein Arbeitgeber unter Zeitdruck. Nach unten wirken: ein gut belegter Grund, eine wirksame Abmahnung, ein bereits vorhandener neuer Job.

Was gilt bei Sozialplan und Auflösungsurteil?

Ein Sozialplan (§ 112 BetrVG) legt Mindestbeträge fest, meist nach Alter und Betriebszugehörigkeit. Er ist die Untergrenze. Eine höhere Abfindung bleibt verhandelbar, wenn die Kündigung angreifbar ist. Die Sozialplanabfindung wird zum im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt fällig, auch wenn noch über die Kündigung gestritten wird (BAG, 28.01.2025 – 1 AZR 73/24).

Das Auflösungsurteil ist die Ausnahme: Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung unwirksam ist, löst das Arbeitsverhältnis aber gegen Abfindung auf, weil eine Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist (§ 9 KSchG). Die Höhe ist gesetzlich gedeckelt (§ 10 KSchG).

Wie wird die Abfindung besteuert?

Die Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sozialabgaben fallen nicht an. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuer mildern. Seit dem 01.01.2025 gibt es sie nur noch über die Einkommensteuererklärung, nicht mehr im Lohnsteuerabzug.

Auf das Arbeitslosengeld wird die Abfindung nicht angerechnet. Nur wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde, ruht der Anspruch (§ 158 SGB III).

Aktuelle Rechtsprechung

BAG, Urteil v. 07.02.2024 – 5 AZR 177/23: Annahmeverzug und Jobsuche. Ob jemand böswillig auf anderen Verdienst verzichtet hat, prüft das Gericht in einer Gesamtabwägung. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss aber über seine Bewerbungen Auskunft geben. Bewerben Sie sich also und dokumentieren Sie das.

BAG, Urteil v. 28.01.2025 – 1 AZR 73/24: Fälligkeit der Sozialplanabfindung. Die Abfindung aus dem Sozialplan wird zum dort bestimmten Zeitpunkt fällig. Ein Streit über die Wirksamkeit der Kündigung ändert daran nichts. Ab dann laufen Verzugszinsen.

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Häufige Fragen

Muss ich klagen, um eine Abfindung zu bekommen?

Nicht zwingend, aber ohne Klage fehlt der Hebel. Die Klage wahrt die Drei-Wochen-Frist und lässt das Risiko des Arbeitgebers wachsen. Der Gütetermin ist dann der Ort, an dem verhandelt wird. Wie das abläuft, lesen Sie unter Kündigungsschutzklage.

Gibt es eine Abfindung auch im Aufhebungsvertrag?

Ja, wenn sie vereinbart wird. Der Arbeitgeber bietet den Vertrag an, um eine Kündigung und den Prozess zu vermeiden. Genau das ist Ihr Argument in der Verhandlung. Prüfen Sie aber Sperrzeit und Kündigungsfrist, bevor Sie unterschreiben.

Verliere ich Arbeitslosengeld, wenn ich eine Abfindung annehme?

Die Abfindung selbst führt nicht zu einer Sperrzeit. Kritisch wird es, wenn Sie an der Beendigung mitwirken, etwa per Aufhebungsvertrag, oder wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Dann kann der Anspruch ruhen. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

Was kostet das?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Anfrage entsteht kein Mandat. Vor einer Beauftragung besprechen wir die Kosten offen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, prüfen wir für Sie. Eine Vergütung, die vom Ergebnis abhängt, ist Anwälten nur in engen Grenzen erlaubt.

Wie schnell melden Sie sich?

Rückmeldung idR innerhalb 24 Stunden. Läuft bei Ihnen die Klagefrist, behandeln wir die Anfrage vorrangig. Eine Frist wahren wir aber erst mit erteiltem Mandat. Nennen Sie uns deshalb gleich, wann die Kündigung angekommen ist.

Drei Wochen sind kurz. Nutzen Sie sie.

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Rückruf idR innerhalb 24 Stunden. Mit der Anfrage entsteht kein Mandat; bis zur Mandatsannahme werden keine Fristen gewahrt.

Quellen und Normen

§ 1a, § 4, § 9, § 10, § 11 KSchG · § 112 BetrVG · § 615, § 779 BGB · § 158 SGB III · § 34 EStG · BAG, Urteil v. 07.02.2024 – 5 AZR 177/23 · BAG, Urteil v. 28.01.2025 – 1 AZR 73/24

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